Staatliche Hilfe beim barrierefreien Bad

 

Menschen werden glücklicherweise immer älter. Und wollen solange als möglich ihren Lebensabend zuhause verbringen. Manch Hindernis kann dem aber im Wege stehen. Hohe Duschwannen beispielsweise, fehlende Haltegriffe, ein Waschbecken, unter den kein Stuhl passt. Der Gesetzgeber hat diese Hürden erkannt und reagiert.

 

Die staatliche KFW fördert den barrierefreien Bau bzw. Umbau des Bades mit bis zu 10 % der Investitionssumme, maximal 5.000 Euro. Zudem kann ebenfalls über die KFW ein Kredit für die Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme beantragt werden, der bis zu 100 % der Investitionssumme abdeckt. Dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen.

 

Wie ein förderungsfähiges, barrierefreies Bad gestaltet sein muss, ergibt sich aus der DIN 18040-2. Um die Voraussetzungen und technischen Möglichkeiten beim Bad-Bau und der Sanierung eindeutig zu klären, ist ein Beratungsgespräch mit dem Fachmann sinnvoll. Zimmermann hat viel Erfahrung bei Planung und Bau barrierefreier Bäder. Auch bei der Beantragung der staatlichen Hilfen. Ein Termin lässt sich ganz einfach unter 07720 / 97020 vereinbaren.

 

 


Kleines Bild: Ein erhöhter Zugang zur Dusche wie dieser, stellt für Menschen mit B
ewegungseingeschränkungen eine große Gefahrenquelle dar.

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